Unberechtigte Beitrags­erhöhung in der privaten Kranken­versicherung?

Sind Sie privat krankenversichert? Sind Ihre Beiträge in den letzten Jahren stetig gestiegen? Dann könnte Sie das interessieren: Der Bundesgerichtshof hat jüngst Beitragserhöhungen der AXA Krankenversicherung für unwirksam erklärt. Die Urteile des BGH vom 16.12.2020 (IV ZR 294/19 und 314/19) sind ohne Weiteres auf andere private Krankenversicherer übertragbar.

Ihre Ausgangslage

Rechtliche Ausgangslage ist zunächst der Beitrag, der bei Abschluss eines privaten Krankenversicherungsvertrags ursprünglich vereinbart war. In der Folge haben zahlreiche Versicherer häufig sogar mehrfach Beitragserhöhungen in der Krankheitskostenversicherung vorgenommen.

Eine Begründung für die Erhöhung ist jedoch oftmals nicht vorhanden oder erfolgte formelhaft. So etwa die Behauptung, Versicherungsleistungen und Beiträge stünden „nicht mehr im richtigen Verhältnis zueinander“ oder aber der allgemeine Hinweis auf „den medizinischen Fortschritt“ oder die Erkenntnis, dass „moderne Technologien und Behandlungsmethoden ihren Preis“ haben.

Ihre Möglichkeiten

Sie können für den Zeitraum ab Beginn der Beitragserhöhung bis zur Heilung des Formmangels bzw. zumindest bis zum Ablauf einer dreijährigen Verjährungsfrist die zu Unrecht geleisteten Beiträge zurückverlangen, dies zuzüglich Zinsen jedenfalls ab Verzug. Oftmals handelt es sich hier in Summe um fünfstellige Beträge!

Eine Heilung des Formmangels durch den Versicherer ist lediglich für die Zukunft möglich, nicht rückwirkend.

Aufgrund unserer Erfahrung und langjährigen Tätigkeit im Versicherungsrecht stehen wir Ihnen für eine fachkundige Überprüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

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Über den Autor

Martin Kunzendorff

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht

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